Klasse B
Mindestalter 18 Jahre (17 Jahre für begleitetes Fahren)
WAS DARF ICH FAHREN?
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Klasse AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
AUSBILDUNG UND PRÜFUNG
Einschluss AM und L
Die Fahrerlaubnis der Klasse B wird auch erteilt zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
AUSBILDUNG THEORIE
Grundstoff: 12 Doppelstunden (6 Doppelstunden bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis)
Klassenspezifischer Unterricht: 2 Doppelstunden
AUSBILDUNG PRAXIS
Grundausbildung: individuell verschieden
Überlandfahrt: 5 Std. à 45 Minuten
Autobahnfahrt: 4 Std. à 45 Minuten
Nachtfahrt: 3 Std. à 45 Minuten
PRÜFUNG THEORIE
30 Fragen (max. 10 Fehlerpunkte)
20 Fragen bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis (max. 6 Fehlerpunkte)
Die theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters für die jeweilige Klasse abgelegt werden
PRÜFUNG PRAXIS
55 Minuten
Die Prüfung kann frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters für die jeweilige Klasse abgelegt werden
WIE LANG IST DIE PROBEZEIT?
Sie dauert in der Regel 2 Jahre nach Erhalt der Fahrerlaubnis. Bei einem Verstoß verlängert sich diese um weitere 2 Jahre, verbunden mit der Teilnahme an einem Nachschulungskurs.
WAS DU BENÖTIGST
Biometrisches Passfoto, Sehtest (nicht älter als 2 Jahre), Erste-Hilfe-Kurs 9 UE
Alle erforderlichen Unterlagen erhältst du in unserer Fahrschule.
Begleitetes Fahren 17 Jahre
VORAUSSETZUNG
1 Begleitperson die mindestens 30 Jahre alt ist, ihren Führerschein Klasse B schon über 5 Jahre und maximal 1 Punkt im Fahrzeugeignungsregister hat
GUT ZU WISSEN
Du erhältst vorerst eine Prüfungsbescheinigung, die du ab deinem 18. Geburtstag bei deiner Führerscheinstelle in einen Fahrerausweis umtauscht
Es können auch mehrere Begleitpersonen eingetragen werden
WAS WIR VON DEINER BEGLEITPERSON/EN BENÖTIGEN Kopie vom Personalausweis, Kopie vom Führerschein, Unterschrift