Fahrschule Christian Zwack - Logo negativ

ALLES RUND UM DEINEN

FÜHRERSCHEIN

Klasse B

Mindestalter 18 Jahre (17 Jahre für begleitetes Fahren)

Weitere Informationen

WAS DARF ICH FAHREN?          

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Klasse AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

AUSBILDUNG UND PRÜFUNG      

Einschluss AM und L

Die Fahrerlaubnis der Klasse B wird auch erteilt zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

AUSBILDUNG THEORIE

  • Grundstoff: 12 Doppelstunden (6 Doppelstunden bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis)

  • Klassenspezifischer Unterricht: 2 Doppelstunden

AUSBILDUNG PRAXIS

  • Grundausbildung: individuell verschieden

  • Überlandfahrt: 5 Std. à 45 Minuten

  • Autobahnfahrt: 4 Std. à 45 Minuten

  • Nachtfahrt: 3 Std. à 45 Minuten

PRÜFUNG THEORIE

  • 30 Fragen (max. 10 Fehlerpunkte)

  • 20 Fragen bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis (max. 6 Fehlerpunkte)

  • Die theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters für die jeweilige Klasse abgelegt werden

PRÜFUNG PRAXIS

  • 55 Minuten

  • Die Prüfung kann frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters für die jeweilige Klasse abgelegt werden

WIE LANG IST DIE PROBEZEIT?

Sie dauert in der Regel 2 Jahre nach Erhalt der Fahrerlaubnis. Bei einem Verstoß verlängert sich diese um weitere 2 Jahre, verbunden mit der Teilnahme an einem Nachschulungskurs.

WAS DU BENÖTIGST

Biometrisches Passfoto, Sehtest (nicht älter als 2 Jahre), Erste-Hilfe-Kurs 9 UE

Alle erforderlichen Unterlagen erhältst du in unserer Fahrschule.

Begleitetes Fahren 17 Jahre

VORAUSSETZUNG

  • 1 Begleitperson die mindestens 30 Jahre alt ist, ihren Führerschein Klasse B schon über 5 Jahre und maximal 1 Punkt im Fahrzeugeignungsregister hat

GUT ZU WISSEN

  • Du erhältst vorerst eine Prüfungsbescheinigung, die du ab deinem 18. Geburtstag bei deiner Führerscheinstelle in einen Fahrerausweis umtauscht

  • Es können auch mehrere Begleitpersonen eingetragen werden

  • WAS WIR VON DEINER BEGLEITPERSON/EN BENÖTIGEN Kopie vom Personalausweis, Kopie vom Führerschein, Unterschrift

Klasse B 197

Mindestalter 18 Jahre (17 Jahre für begleitetes Fahren)

Weitere Informationen

WAS DARF ICH FAHREN?

Es dürfen die gleichen Fahrzeuge wie bei der Klasse B gefahren werden (siehe Klasse B)

  • Der Automatikführerschein B 197 erlaubt auch das Fahren mit Kraftfahrzeugen mit Schaltgetriebe.

  • Die Ausbildung erfolgt auf Automatik- und Schaltgetriebe.

  • Die praktische Prüfung kann mit Automatikgetriebe abgelegt werden.

AUSBILDUNG UND PRÜFUNG

Die praktische Fahrausbildung findet auf Fahrzeugen mit manuellem und Automatikgetriebe statt:

  • Mindestens zehn Fahrstunden (à 45 Minuten) auf einem Schaltwagen der Klasse B im Rahmen der praktischen Führerscheinausbildung

  • Mindestens 15-minütige Testfahrt auf einem Schaltwagen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften mit einem Fahrlehrer

  • Vorlage einer Bescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschülerausbildungsordnung über das Absolvieren der Stunden und Testfahrt

Im In- und Ausland dürfen Fahrzeuge mit Schalt- und Automatikgetriebe gefahren werden.

AUSBILDUNG THEORIE

  • Grundstoff: 12 Doppelstunden (6 Doppelstunden bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis)

  • Klassenspezifischer Unterricht: 2 Doppelstunden

AUSBILDUNG PRAXIS

  • Grundausbildung: individuell verschieden

  • Überlandfahrt: 5 Std. à 45 Minuten

  • Autobahnfahrt: 4 Std. à 45 Minuten

  • Nachtfahrt: 3 Std. à 45 Minuten

PRÜFUNG THEORIE

  • 30 Fragen (max. 10 Fehlerpunkte)

  • 20 Fragen bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis (max. 6 Fehlerpunkte)

  • Die theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters für die jeweilige Klasse abgelegt werden

PRÜFUNG PRAXIS

  • 55 Minuten

  • Die Prüfung kann frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters für die jeweilige Klasse abgelegt werden

WIE LANG IST DIE PROBEZEIT?       Sie dauert in der Regel 2 Jahre nach Erhalt der Fahrerlaubnis. Bei einem Verstoß verlängert sich diese um weitere 2 Jahre, verbunden mit der Teilnahme an einem Nachschulungskurs.

WAS DU BENÖTIGST             Biometrisches Passfoto, Sehtest (nicht älter als 2 Jahre), Erste-Hilfe-Kurs 9 UE

Alle erforderlichen Unterlagen erhältst du in unserer Fahrschule.

GUT ZU WISSEN

Es ist auch möglich, den Automatik Führerschein nachträglich durch eine Schulung auf einem Schaltfahrzeug im Sinne von B197 ohne praktische Prüfung für Schaltfahrzeuge umzuwandeln.

Begleitetes Fahren 17 Jahre

VORAUSSETZUNG

  • 1 Begleitperson die mindestens 30 Jahre alt ist, ihren Führerschein Klasse B schon über 5 Jahre und maximal 1 Punkt im Fahrzeugeignungsregister hat

GUT ZU WISSEN

  • Du erhältst vorerst eine Prüfungsbescheinigung, die du ab deinem 18. Geburtstag bei deiner Führerscheinstelle in einen Fahrerausweis umtauscht

  • Es können auch mehrere Begleitpersonen eingetragen werden

  • WAS WIR VON DEINER BEGLEITPERSON/EN BENÖTIGEN Kopie vom Personalausweis, Kopie vom Führerschein, Unterschrift

Klasse BE

Mindestalter 18 Jahre (17 Jahre für begleitetes Fahren)

Weitere Informationen

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.

AUSBILDUNG UND PRÜFUNG

AUSBILDUNG THEORIE

  • Nicht zusätzlich vorgeschrieben

AUSBILDUNG PRAXIS

  • Grundausbildung: individuell verschieden

  • Überlandfahrt: 3 Std. à 45 Minuten

  • Autobahnfahrt: 1 Std. à 45 Minuten

  • Nachtfahrt: 1 Std. à 45 Minuten

PRÜFUNG THEORIE

  • keine

PRÜFUNG PRAXIS

  • 55 Minuten 

WAS DU BENÖTIGST

Fahrerlaubnis Klasse B, Biometrisches Passfoto, Sehtest (nicht älter als 2 Jahre), Erste-Hilfe-Kurs 9 UE

Alle erforderlichen Unterlagen erhältst du in unserer Fahrschule.

Begleitetes Fahren 17 Jahre

VORAUSSETZUNG

  • 1 Begleitperson die mindestens 30 Jahre alt ist, ihren Führerschein Klasse B schon über 5 Jahre und maximal 1 Punkt im Fahrzeugeignungsregister hat

GUT ZU WISSEN

  • Du erhältst vorerst eine Prüfungsbescheinigung, die du ab deinem 18. Geburtstag bei deiner Führerscheinstelle in einen Fahrerausweis umtauscht

  • Es können auch mehrere Begleitpersonen eingetragen werden

  • WAS WIR VON DEINER BEGLEITPERSON/EN BENÖTIGEN Kopie vom Personalausweis, Kopie vom Führerschein, Unterschrift

Klasse AM

Mindestalter 15 Jahre

Weitere Informationen

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotor oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren,

Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren oder einer maximalen Nutz- bzw. Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungs- oder Elektromotoren

Vierrädrige Leichtfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren oder einer maximalen Nutz- bzw. Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungs- oder Elektromotoren. Die Leermasse darf nicht mehr als 350 kg betragen (ohne die Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen)

AUSBILDUNG UND PRÜFUNG

AUSBILDUNG THEORIE

  • Grundstoff: 12 Doppelstunden (6 Doppelstunden bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis)

  • Klassenspezifischer Unterricht: 2 Doppelstunden

AUSBILDUNG PRAXIS

  • individuell verschieden

  • in den Wintermonaten (Dezember – März) findet keine praktische Ausbildung statt

PRÜFUNG THEORIE

  • 30 Fragen (max. 10 Fehlerpunkte)

  • 20 Fragen bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis (max. 6 Fehlerpunkte)

  • Die theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters für die jeweilige Klasse abgelegt werden

PRÜFUNG PRAXIS

  • 55 Minuten

  • Die Prüfung kann frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters für die jeweilige Klasse abgelegt werden

WAS DU BENÖTIGST

Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, Biometrisches Passfoto, Sehtest (nicht älter als 2 Jahre), Erste-Hilfe-Kurs 9 UE      

Alle erforderlichen Unterlagen erhältst du in unserer Fahrschule.

Du benötigst außerdem deine eigene Schutzkleidung, da aus hygienischen Gründen in unserer Fahrschule keine gestellt wird. Dies beinhaltet einen Motorradhelm, Motorradhandschuhe, eine Motorradjacke/-hose und knöchelhohe feste Schuhe. Regenschutzbekleidung stellen wir zur Verfügung.

GUT ZU WISSEN

Es sind keine Fahrten ins Ausland vor dem 16. Geburtstag erlaubt!

Klasse A1

Mindestalter 16 Jahre

Weitere Informationen

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

AUSBILDUNG UND PRÜFUNG

Einschluss AM

AUSBILDUNG THEORIE

  • Grundstoff: 12 Doppelstunden (6 Doppelstunden bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis)

  • Klassenspezifischer Unterricht: 4 Doppelstunden

AUSBILDUNG PRAXIS

  • Grundausbildung: individuell verschieden

  • Überlandfahrt: 5 Std. à 45 Minuten

  • Autobahnfahrt: 4 Std. à 45 Minuten

  • Nachtfahrt: 3 Std. à 45 Minuten

  • in den Wintermonaten (Dezember – März) findet keine praktische Ausbildung statt

PRÜFUNG THEORIE

  • 30 Fragen (max. 10 Fehlerpunkte)

  • 20 Fragen bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis (max. 6 Fehlerpunkte)

  • Die theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters für die jeweilige Klasse abgelegt werden

PRÜFUNG PRAXIS

  • 70 Minuten

  • Die Prüfung kann frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters für die jeweilige Klasse abgelegt werden

WIE LANG IST DIE PROBEZEIT?

Sie dauert in der Regel 2 Jahre nach Erhalt der Fahrerlaubnis. Bei einem Verstoß verlängert sich diese um weitere 2 Jahre, verbunden mit der Teilnahme an einem Nachschulungskurs.

WAS DU BENÖTIGST

Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, Biometrisches Passfoto, Sehtest (nicht älter als 2 Jahre), Erste-Hilfe-Kurs 9 UE      

Alle erforderlichen Unterlagen erhältst du in unserer Fahrschule.

Du benötigst außerdem deine eigene Schutzkleidung, da aus hygienischen Gründen in unserer Fahrschule keine gestellt wird. Dies beinhaltet einen Motorradhelm, Motorradhandschuhe, eine Motorradjacke/-hose und knöchelhohe feste Schuhe. Regenschutzbekleidung stellen wir zur Verfügung.

Klasse A2

Mindestalter 18 Jahre

Weitere Informationen

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

AUSBILDUNG UND PRÜFUNG

Einschluss AM, A1

AUSBILDUNG THEORIE

  • Grundstoff: 12 Doppelstunden (6 Doppelstunden bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis)

  • Klassenspezifischer Unterricht: 4 Doppelstunden

  • Keine theoretische Ausbildung bei Vorbesitz A1 mehr als 2 Jahre

AUSBILDUNG PRAXIS

  • Grundausbildung: individuell verschieden

  • Überlandfahrt: 5 Std. à 45 Minuten (3 Std. bei Vorbesitz A1 < 2 Jahre)

  • Autobahnfahrt: 4 Std. à 45 Minuten (2 Std. bei Vorbesitz A1 < 2 Jahre)

  • Nachtfahrt: 3 Std. à 45 Minuten (1 Std. bei Vorbesitz A1 < 2 Jahre)

  • in den Wintermonaten (Dezember – März) findet keine praktische Ausbildung statt

PRÜFUNG THEORIE

  • 30 Fragen (max. 10 Fehlerpunkte)

  • 20 Fragen bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis (max. 6 Fehlerpunkte)

  • Keine Prüfung bei Vorbesitz A1 mehr als 2 Jahre

  • Die theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters für die jeweilige Klasse abgelegt werden

PRÜFUNG PRAXIS

  • 70 Minuten

  • 60 Minuten bei Vorbesitz A1 mehr als 2 Jahre

  • Die Prüfung kann frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters für die jeweilige Klasse abgelegt werden

WIE LANG IST DIE PROBEZEIT?

Sie dauert in der Regel 2 Jahre nach Erhalt der Fahrerlaubnis. Bei einem Verstoß verlängert sich diese um weitere 2 Jahre, verbunden mit der Teilnahme an einem Nachschulungskurs.

WAS DU BENÖTIGST

Biometrisches Passfoto, Sehtest (nicht älter als 2 Jahre), Erste-Hilfe-Kurs 9 UE      

Alle erforderlichen Unterlagen erhältst du in unserer Fahrschule.

Du benötigst außerdem deine eigene Schutzkleidung, da aus hygienischen Gründen in unserer Fahrschule keine gestellt wird. Dies beinhaltet einen Motorradhelm, Motorradhandschuhe, eine Motorradjacke/-hose und knöchelhohe feste Schuhe. Regenschutzbekleidung stellen wir zur Verfügung.

Klasse A

Mindestalter: 24 Jahre bei Direkteinstieg

Mindestalter: 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW

Mindestalter: 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren

Weitere Informationen

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

AUSBILDUNG UND PRÜFUNG

Einschluss AM, A1 und A2

AUSBILDUNG THEORIE

  • Grundstoff: 12 Doppelstunden (6 Doppelstunden bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis)

  • Klassenspezifischer Unterricht: 4 Doppelstunden

  • Keine theoretische Ausbildung bei Vorbesitz A2 mehr als 2 Jahre

AUSBILDUNG PRAXIS

  • Grundausbildung: individuell verschieden

  • Überlandfahrt: 5 Std. à 45 Minuten (3 Std. bei Vorbesitz A1 oder A2 < 2 Jahre)

  • Autobahnfahrt: 4 Std. à 45 Minuten (2 Std. bei Vorbesitz A1 oder A2 < 2 Jahre)

  • Nachtfahrt: 3 Std. à 45 Minuten (1 Std. bei Vorbesitz A1 oder A2 < 2 Jahre)

  • Keine vorgeschriebene praktische Ausbildung bei Vorbesitz A2 mehr als 2 Jahre

  • in den Wintermonaten (Dezember – März) findet keine praktische Ausbildung statt

PRÜFUNG THEORIE

  • 30 Fragen (max. 10 Fehlerpunkte)

  • 20 Fragen bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis (max. 6 Fehlerpunkte)

  • Keine Prüfung bei Vorbesitz A2 mehr als 2 Jahre

  • Die theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters für die jeweilige Klasse abgelegt werden

PRÜFUNG PRAXIS

  • 70 Minuten

  • 60 Minuten bei Vorbesitz A2 mehr als 2 Jahre

  • Die Prüfung kann frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters für die jeweilige Klasse abgelegt werden

WIE LANG IST DIE PROBEZEIT?

Sie dauert in der Regel 2 Jahre nach Erhalt der Fahrerlaubnis. Bei einem Verstoß verlängert sich diese um weitere 2 Jahre, verbunden mit der Teilnahme an einem Nachschulungskurs.

WAS DU BENÖTIGST

Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, Biometrisches Passfoto, Sehtest (nicht älter als 2 Jahre), Erste-Hilfe-Kurs 9 UE      

Alle erforderlichen Unterlagen erhältst du in unserer Fahrschule.

Du benötigst außerdem deine eigene Schutzkleidung, da aus hygienischen Gründen in unserer Fahrschule keine gestellt wird. Dies beinhaltet einen Motorradhelm, Motorradhandschuhe, eine Motorradjacke/-hose und knöchelhohe feste Schuhe. Regenschutzbekleidung stellen wir zur Verfügung.

Mofa

Mindestalter 15 Jahre Ausbildung Theorie

Weitere Informationen

Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein, zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B und dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klassen L2e-P und L2e-U nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a und b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52), wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist.

AUSBILDUNG UND PRÜFUNG

  • 6 Doppelstunden

AUSBILDUNG PRAXIS

  • 1 Doppelstunde à 90 Minuten (2 Doppelstunden à 90 Minuten bei Ausbildung in der Gruppe)

  • in den Wintermonaten (Dezember – März) findet keine praktische Ausbildung statt

PRÜFUNG THEORIE

  • 20 Fragen (max. 7 Fehlerpunkte)

  • Die theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters für die jeweilige Klasse abgelegt werden

PRÜFUNG PRAXIS

  • keine

WAS DU BENÖTIGST

Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, Biometrisches Passfoto      

Alle erforderlichen Unterlagen erhältst du in unserer Fahrschule.

Du benötigst außerdem deine eigene Schutzkleidung, da aus hygienischen Gründen in unserer Fahrschule keine gestellt wird. Dies beinhaltet einen Motorradhelm, Motorradhandschuhe, eine Motorradjacke/-hose und knöchelhohe feste Schuhe. Regenschutzbekleidung stellen wir zur Verfügung.

Klasse B196

Mindestalter 25 Jahre
Mindestens 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B

Weitere Informationen

WAS DARF ICH FAHREN?

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

AUSBILDUNG

AUSBILDUNG THEORIE

  • Mindestens 4 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht

AUSBILDUNG PRAXIS

  • Mindestens 5 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten Übungen zur Fahrzeugbeherrschung (Grundfahraufgaben), Fahren im Realverkehr sowie Überland- und Autobahnfahrt

  • Werden die Fähigkeiten und Verhaltensweisen zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1 in 5 Unterrichtseinheiten nicht erreicht, sind weitere Fahrstunden erforderlich

  • in den Wintermonaten (Dezember – März) findet keine praktische Ausbildung statt

PRÜFUNG

Keine Prüfung!
Die Fahrschule stellt eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme aus. Diese ist bei der Fahrerlaubnisbehörde zum Eintrag der Schlüsselzahl 196 vorzulegen.
Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und Eintragung der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten.

Die Berechtigung gilt nur in Deutschland!

WAS DU BENÖTIGST             Biometrisches Passfoto      

Alle erforderlichen Unterlagen erhältst du in unserer Fahrschule.

Du benötigst außerdem deine eigene Schutzkleidung, da aus hygienischen Gründen in unserer Fahrschule keine gestellt wird. Dies beinhaltet einen Motorradhelm, Motorradhandschuhe, eine Motorradjacke/-hose und knöchelhohe feste Schuhe. Regenschutzbekleidung stellen wir zur Verfügung.

Klasse B96

Mindestalter 18 Jahre (17 Jahre für begleitetes Fahren)

Weitere Informationen

Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt.

AUSBILDUNG UND PRÜFUNG

AUSBILDUNG THEORIE

  • 150 Minuten 

AUSBILDUNG PRAXIS

  • Praktischer Übungsstoff: 210 Minuten

  • Fahrpraktische Übungen: 60 Minuten

PRÜFUNG

  • Keine Prüfung!
    Die Fahrschule stellt eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme aus. Diese 

  • ist bei der Fahrerlaubnisbehörde zum Eintrag der Schlüsselzahl 96 vorzulegen.

WAS DU BENÖTIGST

Biometrisches Passfoto

Alle erforderlichen Unterlagen erhältst du in unserer Fahrschule.

Begleitetes Fahren 17 Jahre

VORAUSSETZUNG

  • 1 Begleitperson die mindestens 30 Jahre alt ist, ihren Führerschein Klasse B schon über 5 Jahre und maximal 1 Punkt im Fahrzeugeignungsregister hat

GUT ZU WISSEN

  • Du erhältst vorerst eine Prüfungsbescheinigung, die du ab deinem 18. Geburtstag bei deiner Führerscheinstelle in einen Fahrerausweis umtauscht

  • Es können auch mehrere Begleitpersonen eingetragen werden

  • WAS WIR VON DEINER BEGLEITPERSON/EN BENÖTIGEN Kopie vom Personalausweis, Kopie vom Führerschein, Unterschrift

MIT WELCHEN FINANZIELLEN AUFWENDUNGEN MUSS ICH BEIM FÜHRERSCHEIN RECHNEN?

Es ist schwierig, im Voraus genaue Angaben zu machen, da die Kosten für den Führerschein je nach individuellem Talent und Lerngeschwindigkeit variieren. Die spezifischen Preise für Fahrstunden, Lehrmaterial, Prüfungen usw. werden in der Fahrschule veröffentlicht (gemäß §32 FahrlG).

Die Gebühren für Prüfungen kannst du auf der Webseite des TÜV Süd entnehmen.

Cookie-Einstellungen

Bitte wählen Sie aus, welchen Cookie-Kategorien Sie zustimmen möchten.